Die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) trat im Oktober 2007 in Kraft (Richtlinie 2007/60/EG). Die Mitgliedsstaaten sollen in den nächsten Jahren für die Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festlegen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Bis 2015 sind Hochwasserrisiko-Managementpläne für Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko aufzustellen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) hat hierzu in 2009 gemeinsam mit Rheinland- Pfalz in einem von Hydrotec begleiteten Pilotprojekt an der Sieg eine Arbeitshilfe mit einem Verfahrensvorschlag für die erforderlichen vier Arbeitschritte entsprechend der EG-HWRM-RL entwickelt (siehe Hydrothemen 17/2009):
Anfang 2010 erhielt Hydrotec vom MUNLV den Auftrag, die zuständigen Behörden in NRW fachlich bei der nach EG-HWRM-RL erforderlichen Bestandsaufnahme und Bewertung zu unterstützen und die erforderlichen Koordinationsarbeiten des MUNLV, der Bezirksregierungen und des LANUV beratend zu begleiten.
Die Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der Risikogebiete nach der EG-HWRM-RL sollen landesweit einheitlich erfolgen.
Aufgabe ist weiterhin, eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit zur Erläuterung der Aufgaben zur Umsetzung der EG-HWRM-RL für die beteiligten Akteure und die allgemeine Öffentlichkeit zu erstellen. Diese Arbeiten werden von unserem Projektpartner INFRASTRUKTUR & UMWELT, Darmstadt, durchgeführt.
Dipl.-Ing. Fritz Hatzfeld