28.04.2016

Kommunales Hochwasserschutzregister

Der Ausgleich von Retentionsvolumen - als eine Bedingung für Baumaßnahmen in ÜSG - kann in Baden-Württemberg über ein kommunales Hochwasserschutzregister erfüllt werden. Sie ermöglichen einen abgestimmten und flexiblen Ausgleich innerhalb einer Kommune.